AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Abacus Resale GmbH (Stand: Oktober 2022)

    1. Geltungsbereich
      1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Abacus Resale GmbH (Gutenbergstr. 29, 67240 Bobenheim-Roxheim, Tel: +49 6239 996 6555, Fax: +49 6239 997 4363, E-Mail: resale@ab-resale.com) („Abacus Resale“ oder „wir“) und dem Kunden („Kunde“).
      2. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
      3. Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die AGB für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Abacus Resale und finden auf sämtliche Haupt- oder Nebenleistungen von Abacus Resale Anwendung. Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Abacus Resale mit ihren Kunden schließt; gegenüber Verbrauchern gilt dies vorbehaltlich ihrer wirksamen Einbeziehung in den Vertrag gemäß § 305 ff. BGB. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, und sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. in der gemäß Ziffer 1.4 geänderten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, ohne dass in jedem Einzelfall wieder auf sie hingewiesen werden muss.
      4. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, ist Abacus Resale jederzeit berechtigt, diese AGB abzuändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung oder Ergänzung zu widersprechen. Widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung, so werden die Änderungen und Ergänzungen wirksam. Abacus Resale wird den Kunden bei Übersendung der Änderungsmitteilung auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen.
      5. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Abacus Resale ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
    2.  Angebot und Vertragsabschluss
      1. Die Darstellung der Waren und/oder Dienstleistungen (nachstehend der „Liefergegenstand“) in unseren Webshops stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Alle Angebote der Abacus Resale sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Davon umfasst sind auch Kostenvoranschläge für Reparaturen. Bestellungen oder Aufträge kann Abacus Resale innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen.
      2. Sie können in unseren Webshops (https://shop.ab-resale.com/ und https://www.optimot.de/, gemeinsam die „Webshops“) Waren oder Dienstleistungen als Gast oder als registrierter Benutzer bestellen. Als registrierter Benutzer müssen Sie nicht jedes Mal Ihre persönlichen Daten angeben, sondern Sie können sich vor oder im Rahmen einer Bestellung einfach mit Ihrer E-Mail-Adresse und dem von Ihnen bei Registrierung frei gewählten Passwort in Ihrem Kundenkonto anmelden. Allein mit der Registrierung besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren.
      3. Bestellungen in den Webshops
        1. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor dem Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Nach der Eingabe Ihrer Kunden-daten, selektieren Sie Ihre Versand- und Zahlungsart.
        2. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch das Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb erhaltenen Waren bestätigen. Unmittelbar nach der Absendung der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertrages darstellt. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald wir Ihre Bestellung und/oder Buchung durch eine gesonderte E-Mail annehmen bzw. die Ware in den Versand geben. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen sind deutsch und englisch.
        3. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden Ihnen per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes bzw. mit der Benachrichtigung hierüber zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
      4. Telefonische Bestellungen
        1. Bei telefonischen Kundenberatungen erhalten Kunden, die Verbraucher sind, im Anschluss an das Gespräch von uns ein schriftliches Vertragsangebot per E-Mail, oder Post. Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt zustande, sobald Sie dieses Vertragsangebot annehmen. Mit Kunden, die Unternehmer sind, kann der Vertrag auch telefonisch geschlossen werden.
        2. Die Vertragsbestimmungen mit Angaben zu den bestellten Waren und/oder gebuchten Dienstleistungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Widerrufsbelehrung werden Ihnen per E-Mail mit dem Vertragsangebot zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.
      5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprachen sind deutsch und englisch.
      6. Angaben der Abacus Resale zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) verstehen sich nur als Orientierungswerte, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt oder ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 
      7. Der Bei einem Auftragswert unter 100.00 EUR Gegenwert behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag von 30.00 EUR zu berechnen
    3. Preise und Zahlung
      1. Soweit nicht anders im Angebot oder den Verkaufspreislisten angegeben oder soweit nicht anders zwischen Abacus Resale und Kunde vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben in Euro netto (exklusive Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe) und gelten ab Lager einschließlich Verladung im Lager; nicht eingeschlossen sind eventuelle Zusätzliche Dienstleistungen sowie die Kosten für Verpackung, Verladung und/oder Entladung, Versand, Versicherungen, Zölle und sonstige Abgaben.
      2. Ist Abacus Resale zusätzlich mit dem Zusammenbau bzw. der Aufstellung, der Überwachung oder der Inbetriebnahme der Liefergegenstände beauftragt, stellt Abacus Resale auf Anforderung Kundendienstmonteure zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen zur Verfügung.
      3. Soweit nicht anders im Angebot oder den Verkaufspreislisten angegeben oder soweit nicht anders zwischen Abacus Resale und Kunde vereinbart, ist die Zahlung ohne jeden Abzug an Abacus Resale zu leisten, und zwar entweder:
        1. per Vorkasse zahlbar gegen Rechnung; maßgebend für die Zahlung ist der Eingang des Geldes bei der Abacus Resale, üblicherweise mit der Gutschrift auf dem Konto, oder
        2. per Barzahlung bei Abholung der Ware bei der Abacus Resale.
      4. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Kunden unberührt.
    1. Lieferung, Lieferverzögerung
      1. Wir liefern die Ware gemäß den mit Ihnen getroffenen Vereinbarungen. Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und werden von uns gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.
      2. Die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit durch Abacus Resale setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder die Leistung der Vorauszahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Dies gilt nicht, soweit Abacus Resale die Verzögerung zu vertreten hat.
      3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt Abacus Resale sobald als möglich mit.
      4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk der Abacus Resale verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – die Meldung der Abnahmebereitschaft maßgeblich.
      5. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versand- bzw. der Abnahmebereitschaft, die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet.
      6. Ereignisse höherer Art berechtigen Abacus Resale, die Lieferung und/oder Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrungen, Störungen der Betriebe oder des Transports, Pandemien (z.B. die Corona-Pandemie) und sonstige Umstände gleich, die Abacus Resale nicht zu vertreten hat; und zwar einerlei, ob sie bei Abacus Resale, dem Vorlieferanten, oder einem der jeweiligen Unterlieferanten eingetreten sind. Abacus Resale wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung und/oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Kunde kann von Abacus Resale die Erklärung verlangen, ob Abacus Resale zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefert. Erklärt Abacus Resale sich nicht, kann der Kunde zurücktreten.
      7. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt: Kommt Abacus Resale in Verzug und erwächst dem Kunden hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht gemäß Vertrag genutzt werden kann. Die Geltendmachung und der Nachweis geringerer Verspätungskosten bleiben vorbehalten.
      8. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
    2. Gefahrübergang, Abnahme
      1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn der Liefergegenstand das Werk von Abacus Resale verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Abacus Resale noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Die Abnahme muss unverzüglich zum Abnahmetermin, hilfsweise nach der Meldung der Abacus Resale über die Abnahmebereitschaft und Stattfinden einer etwa vertraglich vorgesehenen Erprobung des Liefergegenstandes durchgeführt werden. Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels nicht verweigern.
      2. Werden der Versand bzw. die Abnahme des Liefergegenstandes aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Zudem werden ihm die durch die Verzögerung entstandenen Kosten einschließlich der Lagerkosten berechnet.
      3. Abacus Resale verpflichtet sich, auf Kosten des Kunden die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt.
      4. Vertraglich vereinbarte Abnahmen finden standardmäßig an einem von Abacus Resale ausgewählten Standort in Deutschland statt. Dieser Standort ist vor Vertragsschluss spezifizierbar. Für die Abnahme gelten die Festlegungen nach DIN 1944/III bzw. DIN ISO 9906. Abacus Resale trägt für die Abnahme nur die für Abacus Resale selbst entstehenden Aufwendungen; die dem Kunden entstehenden Aufwendungen, z.B. für die Teilnahme an der Abnahme, trägt der Kunde selbst.  
    3. Eigentumsvorbehalt
      1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Ware sowie die nach Ziffer 6.5 an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
      2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Abacus Resale. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
      3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, solange er nicht in Verzug ist. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Sicherheitenbestellung an der Vorbehaltsware ist unzulässig. Der Kunde darf nur mit der Maßgabe weiterveräußern, dass die Forderung aus der Weiterveräußerung in dem sich aus den folgenden Vorschriften ergebenden Umfang auf Abacus Resale übergeht. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde tritt hiermit bereits sicherungshalber in vollem Umfang alle Ansprüche aus der Weiterveräußerung, gegebenenfalls auch der veränderten, vermengten, vermischten Ware (vgl. Ziffer 6.5) im Voraus ab, die Abtretung wird angenommen. Übersteigt der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
      4. Der Kunde ist zur Einziehung der an Abacus Resale abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf oder solange er nicht gegenüber Abacus Resale in Verzug gerät, berechtigt. Zum Widerruf ist Abacus Resale bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, insbesondere wenn der Kunde Abacus Resale gegenüber in Verzug gerät. In einem solchen Falle ist Abacus Resale befugt, die Ermächtigung zur Veräußerung der Vorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Weiterhin ist Abacus Resale in einem solchen Fall berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, ohne dass dem Kunden gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass Abacus Resale hierdurch vom Vertrag zurücktritt, es sei denn, Abacus Resale hat den Rücktritt gegenüber dem Kunden schriftlich erklärt. Außerdem kann Abacus Resale den Drittschuldner von der Abtretung unterrichten; hierzu hat der Kunde Abacus Resale die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln und die notwendigen Auskünfte zu erteilen.
      5. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, Abacus Resale nicht gehörenden Waren ist vereinbart, dass ein dabei entsprechender Miteigentumsanteil an der neuen Sache oder einem neuen Bestand im Verhältnis des Wertes der von Abacus Resale gelieferten Ware zur Höhe des Gesamtwertes der neuen Sache oder des neuen Bestandes Abacus Resale zusteht und anstelle der früheren Vorbehaltsware tritt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren Gegenstand des Veräußerungsgeschäftes ist.
      6. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der Abacus Resale hinweisen und Abacus Resale hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, gilt zusätzlich: Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Abacus Resale die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber Abacus Resale. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Kunden berechtigt Abacus Resale vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
      7. Abacus Resale ist berechtigt, die Ware für den Zeitraum des Eigentumsvorbehalts auf Kosten des Kunden gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst entsprechende Versicherungen nachweislich abgeschlossen hat.
      8. Tritt Abacus Resale bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Rückgabe der Ware zu verlangen. Abacus Resale ist berechtigt, die Vorbehaltsware nach Rücknahme zu verwerten. Nach Abzug eines angemessenen Betrages für die Verwertungskosten ist der Verwertungserlös mit den Abacus Resale von dem Kunden geschuldeten Beträgen zu verrechnen.
    4. Gewährleistung
      1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.
      2. Bei Verträgen mit Kunden, die Unternehmer sind, gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Maßgabe:
        1. Sachmängel
          1. Für öffentliche Äußerungen eines etwaigen Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Gewährleistung und/oder Haftung.
          2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor dem Einbau oder der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist Abacus Resale hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
          3. Der Kunde hat Abacus Resale auf Verlangen die Möglichkeit zu geben, die gerügte Ware in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zu untersuchen und sich davon zu überzeugen, ob sie wirklich mangelhaft ist. Dazu hat der Kunde Abacus Resale auch die arbeitsmäßige und räumliche Möglichkeit zu geben. Gewährt der Kunde Abacus Resale unberechtigterweise nicht die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist, entfallen alle Mängelansprüche für die aus diesem Verstoß resultierenden Folgen.
          4. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist Abacus Resale nach ihrer, innerhalb angemessener Frist zu treffenden, Wahl zunächst gemäß den gesetzlichen Vorschriften zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Abacus Resale sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von Abacus Resale Ersatz der erforderlichen angemessenen Aufwendungen zu verlangen.
          5. Abacus Resale ist verpflichtet, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Sofern und soweit ein Mangel nicht bestand, können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die Mangelfreiheit war für den Kunden nicht erkennbar.
          6. Die Gewährleistung entfällt – sofern dies nicht von uns zu verantworten ist – im Falle der (i) ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung des Liefergegenstandes, (ii) fehlerhaften Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, (iii) natürlichen Abnutzung, (iv) fehlerhaften oder nachlässigen Behandlung, (v) nicht ordnungsgemäßen Wartung, (vi) Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, (vii) mangelhaften Bauarbeiten oder des ungeeigneten Baugrunds, (viii) chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüsse (sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind oder (ix) wenn der Kunde ohne Zustimmung der Abacus Resale den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird; in jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Unsere Gewährleistung entfällt auch, wenn die Seriennummer am Kaufgegenstand durch den Käufer entfernt wurde.
          7. Ersetzte Teile werden Eigentum von Abacus Resale, es sei denn, die Teile müssten gesondert entsorgt werden, weil sie z.B. CMRN-kontaminiert sind (chemisch, biologisch, radiologisch oder nuklear), ohne dass Abacus Resale dies zu vertreten hat. In diesen Fällen ist der Kunde für die ordnungsgemäße Entsorgung auf eigene Kosten verantwortlich.
        2. Rechtsmängel
          1. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die Abacus Resale aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird Abacus Resale nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen Abacus Resale bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser AGB nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen Abacus Resale gehemmt.
          2. Führt die Benutzung des Liefergegenstandes zur Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten im Inland, wird Abacus Resale auf ihre Kosten dem Kunden grundsätzlich das Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder den Liefergegenstand in für den Kunden zumutbarer Weise derart modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Unter den genannten Voraussetzungen steht auch Abacus Resale ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Darüber hinaus wird Abacus Resale den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der betreffenden Schutzrechtsinhaber freistellen.
          3. Die in Ziffer 7.2.2.2 genannten Verpflichtungen der Abacus Resale sind vorbehaltlich Ziffer 8 für den Fall der Schutz- oder Urheberrechtsverletzung abschließend. Sie bestehen nur, wenn kumulativ (i) der Kunde Abacus Resale unverzüglich von geltend gemachten Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen unterrichtet, (ii) der Kunde Abacus Resale in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt bzw. Abacus Resale die Durchführung der Modifizierungsmaßnahmen gemäß Ziffer 7.2.2.2 ermöglicht, (iii) Abacus Resale alle Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten bleiben und (iv) der Rechtsmangel nicht auf einer Anweisung des Kunden beruht und die Rechtsverletzung nicht dadurch verursacht wurde, dass der Kunde den Liefergegenstand eigenmächtig geändert oder in einer nicht vertragsgemäßen Weise verwendet hat.
    5. Haftung
      1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
      2. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (insbesondere, aber nicht abschließend z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung; Mitverschulden), nur:
        1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
        2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
      3. Die sich aus dieser Ziffer 8 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
      4. Der Kunde übernimmt für die von ihm beizubringenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Lehren, Muster o.ä., die alleinige Verantwortung. Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm vorgelegte Ausführungszeichnungen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen. Abacus Resale ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch die Abgabe von Angeboten aufgrund ihm eingesandter Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Wir sind im Übrigen berechtigt, uns auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen zu verlassen und sind, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde, nicht dafür verantwortlich, diese zu bewerten oder deren Richtigkeit zu überprüfen. Ergibt sich trotzdem eine Haftung von Abacus Resale, so hat der Kunde Abacus Resale von Ansprüchen Dritter freizustellen.
    6. Gewährleistungsfrist und Verjährung
      1. Die Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt (i) für Kunden, die Unternehmer sind, sechs (6) Monate und (ii) für Kunden, die Verbraucher sind, zwei (2) Jahre, wobei wir hinsichtlich der Lieferung gebrauchter Ware nur für einen Mangel haften, der sich innerhalb von einem Jahr seit der Ablieferung der Sache gezeigt hat. Die Frist beginnt unabhängig von der Kenntnis des Kunden von einem Mangel ab dem Zeitpunkt der Übergabe bzw. Abnahme an den Kunden. Dies gilt nicht, soweit gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung bestehen (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3, §§ 444, 445b, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
      2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus Ziffer 8.2.1 und 8.2.2 sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; diese verjähren ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
    7. Softwarenutzung
      1. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentationen nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen. Exklusive Nutzungsrechte an der Software werden nur eingeräumt, wenn dies explizit vereinbart wurde. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien verbleiben bei Abacus Resale bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig. Im Falle der Überlassung von Drittsoftware werden nur insoweit Rechte eingeräumt, wie von dem Dritten vorgesehen.
      2. Die zeitliche Dauer des Nutzungsrechts bemisst sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Im Falle einer vereinbarten Nutzung der Software auf Zeit erlischt das Nutzungsrecht mit dem Zeitablauf bzw. mit der Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Vertrags.
      3. Die Software wird zur Verwendung im Rahmen des Vertragszwecks überlassen. Soweit nicht abweichend vereinbart, ist eine Nutzung der Software auf mehr als einem System untersagt. System meint in diesem Falle das im unmittelbaren Besitz des Kunden stehende Computersystem zur Erfüllung des Nutzungszwecks. Eine Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist nicht gestattet.
      4. Über die vertraglich vereinbarte Nutzung hinaus, darf der Kunde die Software nur im gesetzlich zwingend zulässigen Umfang (§§ 69 a ff. UrhG) vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder dekompilieren, soweit durch diese AGB nicht zulässige Einschränkungen gemacht werden.
      5. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben – insbesondere Copyright-Vermerke – nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Abacus Resale zu verändern.
    8. Sonstige Bestimmungen
      1. Der Kunde verpflichtet sich, alle anzuwendenden Exportkontroll­vorschriften und Embargos einzuhalten. Der Kunde hat Abacus Resale unverzüglich darüber zu unterrichten, wenn der Liefergegenstand zum Endverbleib in ein Land oder an eine natürliche oder juristische Person geliefert werden soll, die Exportbeschränkungen oder Embargos unterliegen. Entsprechendes gilt, wenn dem Kunden diese Tatsache nachträglich bekannt wird. Für die Beschaffung der entsprechenden Exportgenehmigungen ist der Kunde verantwortlich, wenn Abacus Resale deren Beschaffung nicht ausdrücklich übernommen hat. In jedem Fall erfolgt die Auslieferung erst nach Erteilung einer entsprechenden Genehmigung; die Liefertermine werden dem­entsprechend angemessen angepasst. Wird eine Genehmigung innerhalb angemessener Zeit nicht erteilt, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
      2. Kunden, die Unternehmer sind, verzichten auf die Rückgabe von Verpackungen und werden diese ordnungsgemäß entsorgen.
    9. Widerrufsrecht

Kunden, die Verbraucher sind, steht nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsbelehrung kann unter folgendem Link https://shop.ab-resale.com/Widerrufsrecht abgerufen werden.

    1. Schlussbestimmungen
      1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Bobenheim-Roxheim, soweit nichts anderes bestimmt ist.
      2. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG). Gegenüber Kunden, die Verbraucher sind, gilt dies nur, sofern (a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder (b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
      3. Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, gilt als vereinbart, dass Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten Bobenheim-Roxheim ist. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
      4. Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
      5. Die Abtretung von Rechten aus dem Vertragsverhältnis durch einen Kunden, der Unternehmer ist, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Abacus Resale zulässig.
      6. Soweit der Vertrag oder diese AGB-Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
      7. Für Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten lesen Sie bitte unsere Datenschutzhinweise, die Sie unter folgendem Link https://shop.ab-resale.com/Datenschutz abrufen können.